– nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern –
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ bezeichnet) gelten für das Vertragsverhältnis einschließlich Test- und Pilotprojekte zwischen dem Kunden (nachstehend „Kunde“) und der Assemblio GmbH, Kreuznacher Straße 58, 70372 Stuttgart (nachstehend als „Assemblio“ bezeichnet) im Hinblick auf die Nutzung unserer Software zur Erstellung von Montageanleitungen, einschließlich der Nutzung der zugehörigen Viewer-Website (die Software einschließlich der Website werden nachstehend als „Software“ bezeichnet) als Software-as-a-Service (nachstehend als „SaaS“ bezeichnet).
1.2. Das Angebot von Assemblio richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
1.3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1. Angebote von Assemblio sind freibleibend und unverbindlich; es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet.
2.2. Der Kunde hält sich 2 Wochen an seine Bestellung oder an sonstige Erklärungen zum Abschluss von Verträgen gebunden.
2.3. Um Online eine Bestellung vorzunehmen, durchläuft der Kunde den Bestellprozess auf der Website von Assemblio und trägt die dort abgefragten Angaben ein. Vor der Absendung der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, seine Bestelldaten noch einmal zu überprüfen bzw. zu korrigieren. Erst mit der Absendung der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
2.4. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch
zustande.
2.5. Assemblio speichert die Vertragsbestimmungen, also die Bestelldaten und die vorliegenden AGB. Der Kunde kann die Vertragsbestimmungen seinerseits ausdrucken oder speichern, indem er jeweils die übliche Funktionalität seines Browsers nutzt. Die Buchungsdaten bzw. Bestelldaten bzw. Registrierungsdaten sind in der Übersicht enthalten, die im letzten Schritt der Buchung bzw. Bestellung bzw. Registrierung angezeigt wird.
2.6. Vertragssprache ist Deutsch.
3.1. Vertragsgegenstand ist eine cloudbasierte Softwarelösung zur Montageplanung mit Einräumung von Nutzungsrechten nach Ziff. 4. Assemblio stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck hält Assemblio die Software auf einem (Cloud-)Server bereit, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
3.2. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung von Assemblio, sonst das Angebot von Assemblio. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der dem beidseits unterzeichneten Vertrag, der Auftragsbestätigung von Assemblio oder dem Angebot von Assemblio beigefügten Leistungsbeschreibung. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbart haben oder Assemblio sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung von Assemblio.
3.3. Die Leistungsbeschreibungen sind keine Garantien. Eine Garantie erfordert eine schriftliche Erklärung durch die Geschäftsleitung von Assemblio.
3.4. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, überlässt Assemblio dem Kunden die Software am Übergabepunkt mit einer Verfügbarkeit von 95 % zur Nutzung. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Assemblio ist berechtigt, bis zu 4 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen, die nicht als Unterbrechung der Verfügbarkeit gelten, auch wenn für diese Zeit keine Systemverfügbarkeit besteht.
3.5. Assemblio ist zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt.
4.1. Lizenzeinräumung: Alle Rechte an der Software – insbesondere das Urheberrecht und sonstige gewerblichen Schutzrechte – stehen ausschließlich Assemblio oder dessen Lizenzgebern zu. Assemblio räumt dem Kunden während der Laufzeit das einfache, nicht-übertragbare, territorial unbeschränkte Recht zur Nutzung der Software und der Dokumentation für den internen Geschäftsbetrieb gemäß den vertraglichen Bedingungen für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Vertrages ein. Das Nutzungsrecht gestattet den autorisierten Nutzern des Kunden, die Software zu nutzen, insbesondere die Software und die Schnittstellen der Softwareanwendungen (API) im vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang zu konfigurieren, zu nutzen und bei on-premise Service gem. der Bestimmung zu agieren. Die Zugangsdaten für die Cloud verwendet werden. Soweit Assemblio neue Versionen der Software während der Laufzeit des Vertrages bereitstellt, gilt die Lizenzeinräumung für diese entsprechend. Bei on-premise Service erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der vorhergehenden Version der Software mit der Implementierung der neuen Version zur Nutzung auf Produktivsystemen.
4.2 Lizenzbeschränkungen: Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist der Kunde zu folgenden Handlungen nicht berechtigt:
a) die Software weiter- und/oder unterlizenzieren, zu verkaufen oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen;
b) die Software mit eigenem Mehrwert (“Value-Add”) zu verbinden, um eine kommerzielle Softwarelösung herzustellen;
c) die Software ganz oder teilweise zu kopieren, dekompilieren, disassemblieren, übersetzen oder rückentwickeln (Reverse Engineering) oder anderweitig der Software den Quellcode oder Algorithmen oder Verfahren zu entnehmen, außer wenn dies durch gesetzliche Bestimmungen zulässig ist (etwa § 69d UrhG), oder technische Beschränkungen in der Software zu umgehen;
d) die Software zu ändern, anzupassen oder abgeleitete Werke von der Software zu erstellen;
e) Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder sonstige Schutzvermerke aus der Software zu entfernen;
f) die Software in einer Weise zu nutzen, die gegen anwendbares Recht verstößt, insbesondere keine Informationen und Daten übermitteln, die rechtswidrig sind oder Schutzrechte Dritter verletzen, oder in einer Weise zu nutzen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Software gefährdet, etwa die Integrität oder Sicherheit eines Netzwerks oder Systems beeinträchtigt oder verletzt, die Filter umgeht, oder die Viren oder Malwarecodes sendet.
g) Der Kunde wird seine autorisierten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten.
4.3. Der Kunde ist für die Überwachung der Nutzung der Software verantwortlich und meldet Assemblio unverzüglich schriftlich jede Nutzung, die über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus geht. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, entsprechende Lizenzen auf Basis der zum Zeitpunkt des Zukaufs jeweils gültigen Preisliste von Assemblio rückwirkend auf den Zeitpunkt der vertragswidrigen Nutzung zu erwerben bzw. für den unberechtigten Nutzungszeitraum nachzuvergüten. Assemblio ist berechtigt, die Nutzung der vertragsgegenständlichen Software mindestens einmal jährlich sowie aus begründetem Anlass zu überprüfen. Dies erfolgt entweder über entsprechende Überprüfungstools von Assemblio oder auf Anfrage von Assemblio hat der Kunde hierzu eine Selbstauskunft zu erteilen.
4.4. Vertragswidrige oder unrechtmäßige Nutzung:
a) Bei vertragswidriger oder unrechtmäßiger Nutzung der Software durch den Kunden kann Assemblio den Zugang zum Cloud Service nach dem Angemessenheitsgrundsatz vorübergehend einschränken oder ganz aussetzen, insbesondere, wenn ein unautorisierter Benutzer die Cloud-Dienste in Anspruch nimmt sowie zur Schadensabwehr, wenn sich die oder Rechte Dritter auswirken könnte. Assemblio benachrichtigt den Kunden per E-Mail unverzüglich über eine solche aus sachgerechten Gründen vorzunehmende Beschränkung oder Aussetzung vorab. Der vorstehende Abschnitt gilt entsprechend für die Sperrung von Schnittstellen (APIs), die Assemblio dem Kunden zur Kommunikation mit Software von Drittanbietern zur Verfügung stellt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist hiervon unberührt.
b) Bei Verstoß gegen Lizenzbeschränkungen hat der Kunde für jede Zuwiderhandlung eine von Assemblio nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Unabhängig davon kann Assemblio ihre Ansprüche auf Auskunftserteilung und Schadenersatz durchsetzen, wobei bei der Forderung auf Schadenersatz eine etwaige Vertragsstrafe anzurechnen ist.
4.5. Der Kunde gewährt Assemblio und dessen Subunternehmern das einfache Nutzungsrecht an den vom Kunden in die Cloud eingespeisten Daten und/oder Kundensoftware, ausschließlich und nur soweit erforderlich zum Zweck der Erbringung der Cloud Services oder in anonymisierter Form zur Verbesserung der Cloud-Services, insbesondere zur Erstellung von Backup-Kopien, zur Durchführung von Supportmaßnahmen und Application Security Tests, die im Rahmen der Informationssicherheit notwendig sind.
4.6. Der Kunde wird bei Einspeisung eigener Software in die Cloud-Plattform sicherstellen, dass er vom Lizenzgeber dieser Software die entsprechenden Vervielfältigungsrechte für die Nutzung innerhalb eines Cloud-Dienstes erhalten hat. Er stellt Assemblio von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm in die Cloud eingespeisten und dort gespeicherten Daten beruhen, frei und ersetzt Assemblio sämtliche notwendigen Kosten, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
Verarbeitet der Kunde personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Assemblio wird die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeiten.
6.1. Assemblio stellt dem Kunden online eine Dokumentation der Software zur Verfügung, in der eine Benutzeranleitung enthalten ist; sofern es sich nicht um ein Test- oder Pilotprojekt handelt.
6.2. Einen Support stellt Assemblio dem Kunden nur dann zur Verfügung, wenn dies in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.
7.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, auf den (Cloud-)Servern von Assemblio Daten abzulegen (und/oder von Nutzern der App ablegen zu lassen), auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes zugreifen kann. Assemblio schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Assemblio trifft hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
7.2. Assemblio wird mindestens wöchentlich eine Sicherung der Daten des Kunden auf dem Datenserver durchführen.
7.3. Der Kunde wird sämtliche Daten, die er auf Servern von Assemblio oder in der Cloud ablegt und/oder von Nutzern der App ablegen lässt, zusätzlich auch auf eigenen Ressourcen vorhalten, so dass sie jederzeit wieder für die bestimmungsgemäßen Zwecke reproduziert und genutzt werden können. Der Kunde wird diese Daten in angemessenen Abständen, mindestens aber einmal wöchentlich, sichern. Eine weitergehende gesetzliche Mitwirkungspflicht des Kunden im Hinblick auf die Datensicherung bleibt hiervon unberührt.
7.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, den von Assemblio bereitgestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
Der Kunde hat im Rahmen des Vertrages die Möglichkeit, seine Daten über die Software von (Cloud-)Servern zu exportieren.
Der Kunde erhält für die Verwaltung der Software eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Benutzerkennwort und Passwort darf der Kunde nur den berechtigten Nutzern mitteilen. Der Kunde hat die berechtigten Nutzer zur vertraulichen Behandlung dieser Zugangsdaten verpflichten. Im Übrigen sind die Zugangsdaten geheim zu halten.
10.1. Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von Assemblio ist davon abhängig, dass die vom Kunden bzw. seinen autorisierten Mitarbeitern eingesetzte Hard- und Software, einschließlich mobilen Endgeräten, Mobilfunkverbindungen, PCs, etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Die technischen Mindest-Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Der Kunde wird Updates der Software jeweils umgehend bei sich installieren.
10.2. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen bzw. ablegen zu lassen.
10.3. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
11.1. Der Kunde zahlt die vereinbarte Vergütung.
11.2 Assemblio rechnet die Leistungen ab. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
11.3. Rechnungen werden, wenn nichts Anderes vereinbart ist, elektronisch versandt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse stets verfügbar ist und dass er seine E-Mails regelmäßig abruft. Rechnungen per E-Mail gelten als zugestellt. Der Kunde ist verpflichtet, Assemblio binnen drei Tagen nach Bekanntwerden über geänderte Anschriften, E-Mail-Adressen sowie Steuernummern (insbesondere Umsatzsteueridentifikationsnummern) schriftlich zu informieren.
11.4. Einwände gegen Rechnungen hat der Kunde binnen einer Woche nach Rechnungsstellung mindestens in Textform geltend zu machen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
11.5. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, entstehen gesetzliche Verzugszinsen.
11.6. Assemblio kann den Zugriff auf die Software nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist bis zur erfolgten Zahlung verweigern.
11.7. Weitergehende Rechte von Assemblio (insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und die Geltendmachung von Schadenersatz) bleiben unberührt.
11.8. Die vereinbarte Vergütung gilt für die vereinbarte Mindestlaufzeit. Assemblio kann dann mit einer Ankündigungsfrist von 10 Wochen zum Ablauf der Mindest- bzw. der jeweiligen Verlängerungslaufzeit die Vergütung mit Wirkung zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit durch schriftliche Anpassungserklärung gegenüber dem Kunden erhöhen. Der Kunde kann den Vertrag nach Erhalt der Anpassungserklärung zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit ordentlich kündigen (6-Wochen-Frist, siehe § 7). Wenn der Kunde nicht zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigt, gilt die geänderte Vergütung als ab dem neuen (verlängerten) Vertragszeitraum vereinbart.
11.9. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche stützen.
12.1. Der Vertrag läuft für ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Wochen bis zum Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums von einer der beiden Parteien schriftlich gekündigt wird.
12.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die Verbreitung von Schadsoftware.
13.1. Test-/Pilotprojekte Softwarefunktionen im Test-/Pilotprojekten werden im gegenwärtigen Zustand bereitgestellt („As Is“), ohne Gewährleistung; insbesondere steht Assemblio nicht für die Eignung der Software für die Geschäftsabläufe des Kunden, die ununterbrochene oder fehlerfreie Nutzung ein.
13.2. Hat Assemblio eine Gewährleistungspflicht, gilt Folgendes:
a) Assemblio gewährleistet, dass die Software während ihrer Laufzeit die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Spezifikationen erfüllt und bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt. Für die Beschaffenheit der Funktionalität der darüberhinausgehende Beschaffenheit schuldet Assemblio nicht.
b) Assemblio leistet keine Gewähr dafür, dass die Software für die Geschäftsabläufe des Kunden geeignet ist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich von der Geeignetheit der bestellten Leistung für seine Anwendungszwecke zu überzeugen.
c) Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Mangel Assemblio unverzüglich schriftlich unter detaillierter Beschreibung des Mangels anzuzeigen.
d) Voraussetzung für die gesetzlichen Mängelansprüche ist, dass die Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch mehr als nur unerheblich gemindert ist. Assemblio wird einen Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Assemblio ist berechtigt, den Mangel durch eine Workaround-Lösung zu beheben, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen, die Nutzbarkeit des Service gegeben und die Lösung dem Kunden zumutbar ist.
e) Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen, außer bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch Assemblio. Ebenso sind Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen, die auf Nutzung unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder einer nicht vereinbarten Systemumgebung beruhen.
f) Störungen, die aufgrund von:
stellen keinen Mangel dar.
g) Assemblio ist nicht verantwortlich für einen Verzug oder die Nichterfüllung einer Verpflichtung nach dieser Vereinbarung aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung entstehen und die außerhalb seiner angemessenen Kontrollierbarkeit liegen, wie Streiks, Blockaden, Krieg, Terrorismus, Aufstände, Naturkatastrophen und Pandemien (= “Höhere Gewalt”), wenn Assemblio nicht in der Lage ist, die höhere Gewalt zu angemessenen Kosten zu verhindern oder zu beseitigen. In diesem Fall werden die Parteien für die Dauer der höheren Gewalt einschließlich einer angemessenen Anlaufphase ihrer gegenseitigen Leistungspflichten hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils frei. Verbindliche Termine verschieben sich entsprechend.
14.1. Für eine Haftung von Assemblio auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
14.1.1. Assemblio haftet, sofern ihr Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Assemblio nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
14.1.2. Sofern Assemblio gemäß Ziffer 14.1.1. für einfache Fahrlässigkeit haften, ist ihre Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Assemblio nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
14.1.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, wenn
14.1.4. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren Assemblio sich zur Vertragserfüllung bedient.
15.1. Ansprüche aus Sachmängeln verjähren innerhalb eines Jahres. Bei nicht auf Sachmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssen.
15.2. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmtem Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und den in Ziff. 14.1.3. genannten Fällen gilt Ziff. 15.1. nicht.
Assemblio kann auf ihrer Website auf den Kunden verweisen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. Der Kunde räumt Assemblio eine Frist von einer Woche für die Entfernung aus der Website ein.
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist Assemblio berechtigt, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Assemblio wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens drei Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen nicht einverstanden, so kann er mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen auf die vorstehend vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens, insbesondere seines Schweigens nach Empfang unserer Mitteilung, besonders hinweisen.
18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von Assemblio. Assemblio ist jedoch nach ihrer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Stand 01/2025